EN: Hüsgen scheitert vor Gericht

Posted on 15. Juli 2011 von


SCHWELM/ENNEPETAL – Der frühere NPD- und jetzige „pro NRW“-Stadtrat Andre Hüsgen aus Ennepetal ist vor dem Schwelmer Amtsgericht mit einer Klage gegen die frühere Pressesprecherin der Partei „Die Linke“ im Ennepe-Ruhr-Kreis gescheitert. Dies berichtete die Westfälische Rundschau in ihrer Donnerstagsausgabe.

Der eigentliche Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung liegt elf Jahre zurück, heißt es in der WR. Damals überfielen Neonazis die Teilnehmer einer Veranstaltung an der Gedenkstätte des ehemaligen KZ Kemna in Wuppertal-Beyenburg. Zehn Jahre später habe es im vorigen Jahr in einem Artikel auf der Homepage der Linken im EN-Kreis sinngemäß geheißen, Hüsgen sei an dem Angriff auf die Gedenkfeier beteiligt gewesen und wegen Fluchthilfe verurteilt worden, berichtet die WR.

Gegen diese Darstellung der Linken wehrte sich Hüsgen mit juristischen Mitteln. Bereits vor dem Gerichtstermin hatte deren Ex-Sprecherin eine Unterlassungserklärung abgegeben, obwohl sie sich im Recht sah. Doch Hüsgen gab sich damit nicht zufrieden. Er klagte auf Schadensersatz und wollte seine Rechtsanwaltskosten von exakt 775,64 Euro erstattet bekommen, meldete die Tageszeitung.

Versuchte Strafvereitelung

Zu klären war in der Verhandlung, ob jener Satz von der Internetseite der Linken eine Unwahrheit enthielt. Dreh- und Angelpunkt sei die Frage gewesen, ob Hüsgen tatsächlich verurteilt worden sei, so die WR. Seine Rechtsanwältin, die „pro Köln“-Fraktionsvorsitzende und „pro NRW“-Schatzmeisterin Judith Wolter gab eine Erklärung ab, in der es hieß: „Mein Mandant ist 2004 wegen versuchter Strafvereitelung verurteilt worden.“ Das Urteil sei 2005 rechtskräftig geworden. Angeblich soll Hüsgen Bekannte, die an dem Überfall beteiligt waren, danach einige Kilometer vom Tatort entfernt mit seinem Pkw abgeholt haben. Somit sei von einer Beteiligung an der Tat keine Rede, so die Klageseite.

Die Wortwahl in dem Artikel der Linken sei von juristischem Nichtwissen gekennzeichnet, entgegnete dem Rundschau-Bericht zufolge Richterin Seppel. Das Blatt zitiert sie mit den Worten: „Es handelt sich um Umgangssprache, die aber letztlich das richtige meint.“ Sie sei der Auffassung, dass der Satz nichts anderes behaupte als die „versuchte Strafvereitelung“, die der Kläger ja nun zugegeben habe. Da sie keine Grundlage für Schadensersatz sah, riet die Amtsrichterin zur Rücknahme der Klage. Nachdem Wolter und Hüsgen dies ablehnten, so die WR, entschied die Richterin schließlich, die Klage abzuweisen. (red.)

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