K: Milde Strafe für Neonazi-Schläger

Posted on 22. August 2012 von


KÖLN – Mit einem Freispruch und einer Bewährungsstrafe endete bereits am vergangenen Donnerstag vor dem Kölner Landgericht eine Verhandlung gegen einen Neonazi aus der Bonner Region und einen Gesinnungsgenossen aus Köln. Verhandelt wurde ein Vorfall aus dem vergangenen Jahr. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf gefährliche Körperverletzung.

Die Angeklagten

Angeklagt waren die einschlägig bekannten Neonazi-Aktivisten Moritz Schäfer und Philipp N., die einen aus dem Irak stammenden Mann am Rosenmontag 2011 krankenhausreif geprügelt haben sollen. Dieser war mit Freunden in der Kölner Altstadt unterwegs. Vor einer Kneipe erfolgte dann der Angriff mit Pfefferspray, Schlägen und Tritten aus einer  Gruppe von „Karnevalisten“, bei dem das junge Opfer erheblich verletzt wurde.

Ein möglicher rassistischer Hintergrund der Tat wurde während der zweitägigen Verhandlung nur am Rande thematisiert. Auf die Frage des Richters nach der Gesinnung Schäfers ließ dieser über seinen Anwalt André Picker (Dortmund) verkünden, man sei „hier nicht in einem politischen Seminar“. Noch Anfang August hatte der 22-jährige Kölner in einem T-Shirt mit dem Aufdruck „Rheinland“ an einem neonazistischen Aufmarsch im niedersächsischen Bad Nenndorf teilgenommen. Unter dem Label „Rheinland“ treten Neonazis aus der Region seit geraumer Zeit bei Demonstrationen in einem eigenen Block auf. Schäfer wird dem Kern einer Gruppe „Autonomer Nationalisten“ aus dem Kölner Norden und der Nachbarstadt Pulheim (Rhein-Erft-Kreis) zugerechnet, die in der „Aktionsgruppe Rheinland“ organisiert ist.

Philipp N., der als zentrale Figur der Rechtsrock-Band „Flak“ gilt, muss sich seit vorgestern in anderer Sache vor dem Landgericht in Koblenz verantworten. Der 23-Jährige ist einer der 26 Neonazis, denen u.a. die Bildung bzw. Unterstützung einer „kriminellen Vereinigung“ vorgeworfen wird. Er sitzt seit der Polizeirazzia gegen das „Aktionsbüro Mittelrhein“ (ABM) im März in Untersuchungshaft.

Das Urteil

Das Gericht verurteilte Schäfer zu einer Haftstrafe von sieben Monaten wegen zweifacher Körperverletzung. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil blieb deutlich hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die eine Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, von 17 Monaten gefordert hatte. Der mitangeklagte N. wurde freigesprochen. Das Gericht folgte mit dieser Entscheidung dem Plädoyer seines Rechtsanwaltes Jochen Lober (Köln) und begründete das Urteil damit, dass dem Beschuldigten nicht eindeutig nachgewiesen werden könne, dass er aktiv beteiligt war. Die Urteile sind noch nicht rechtkräftig.

Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete am 31. Juli und am 20. August 2012 über den Prozess.

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