BONN – Norbert Weidner soll zahlen, exakt 2.400 Euro. So zumindest hatte es das Amtsgericht Bonn auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft am 24. Juli erlassen. Weidner soll das Andenken Dietrich Bonhoeffers verunglimpft und damit gegen den Paragraf 189 des Strafgesetzbuches (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) verstoßen haben. Weidner hat zwischenzeitlich Einspruch eingelegt.
August 1, 2012 von redax1
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