DORTMUND – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die für den heutigen 31. August und den morgigen 1. September geplanten neonazistischen Kundgebungen und Aufmärsche rund um den „Nationalen Antikriegstag“ bleiben verboten. Die Dortmunder Polizei kündigte an, „diese Versammlungsverbote konsequent und mit starken Kräften durchsetzen“ zu wollen.
August 31, 2012 von redax1
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