W: Neonazistische Benimmregeln

Posted on 9. September 2013 von


WUPPERTAL – Im „Streben nach einer passenden Außenwirkung“ und in Sorge, dass sich die „Kameraden“ auf Parteiveranstaltungen nicht zu benehmen wissen, hat der Wuppertaler Kreisverband der „Die Rechte“ als Veranstalter des seit Monaten angekündigten Neonazi-Aufmarsches am 21. September in Wuppertal einen Text zum „erwünschten Verhalten auf unserer Demonstration“ veröffentlicht.

„Künstliche Pöbeleien“ …

Von „Kommunisten, Anarchisten, Anti-Deutschen und etablierten Politikern“ unterscheide man sich durch „eine tiefgreifende Weltanschauung“ und eine „durchdachte Lebensphilosophie“, so die DR Wuppertal. „Dementsprechend“ und im „Streben nach einer passenden Außenwirkung“ lege man „Wert auf ein ordentliches Verhalten“. Eine erstaunliche Feststellung, ist doch die Wuppertaler Neonazi-Szene in den letzten Jahren insbesondere durch ihr extrem gewalttätiges und martialisches Auftreten aufgefallen. Selbst in Teilen der neonazistischen Szene gilt sie als gewaltfetischistische und disziplinlose Sauf- und Partyfraktion. Damit soll jetzt offenbar Schluss sein – zumindest auf Parteidemonstrationen: „Aus der Nachlässigkeit der vergangenen Jahre“ habe man das „Fazit gezogen und uns entschlossen, gewissen Missständen entgegenzuwirken.“ Mit der Definition, womit konkret Schluss sein soll, tun sich die VerfasserInnen des Textes aber noch schwer. Man könne keine „Leute gebrauchen, die auf künstliche Pöbeleien aus“ seien, heißt es beispielsweise in dem Text. Schluss soll auch damit sein, „in vollkommen unsinnigen Momenten Journalisten und Polizisten [zu] provozieren“. Das Alkohol- und Rauchverbot während der gesamten Veranstaltung sei einzuhalten und den Anweisungen der Ordner („Ihr Wort ist Gesetz!“) Folge zu leisten. „Anti-autoritäres Gehabe“ sei „fehl am Platze und nicht eines Nationalisten würdig!“

und „Provokationen“ in „unsinnigen Momenten“

Vermutlich nicht zu den Kritisierten zählt der Gütersloher Neonazi-Rapper Julian Fritsch alias MaKss Damage, der im Vorfeld und in enger Zusammenarbeit mit den VeranstalterInnen mit seinem Song „Tränengasdusche“ zur „Schlacht von Wuppertal“ aufgerufen und damit das Interesse von Polizei und Staatsanwaltschaft geweckt hatte (NRW rechtsaußen berichtete). „Über ein Verbot der Demonstration in Wuppertal hat die Polizei dort bisher noch nicht entschieden“, berichtete am Freitag das „Westfalenblatt“ in einem Artikel über aktuelle Ermittlungen der Staatsanwaltschaften Wuppertal und Bielefeld „gegen den Gütersloher Rechts-Rapper“.