SI/LDK: Prozess wegen Volksverhetzung – ein Zwischenstand (1 Update)

Posted on 18. Dezember 2014 von


KREIS SIEGEN-WITTGENSTEIN (NRW)/LAHN-DILL-KREIS (HESSEN) – Seit dem 4. November läuft bereits ein Strafprozess u.a. wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Dillenburg (LDK). Angeklagt wurden zwei Personen, Robin Klaus S. (25) und Maik H. (23) aus Siegen.

Die Ermittlungsbehörden hatten sich offenbar mehr erhofft. Mit sieben Hausdurchsuchungen, DNA-Spurenanalyse und der Anwerbung eines V-Mannes hatten sie versucht, vier Männern im Grenzgebiet zwischen Hessen und NRW die Beteiligung an volksverhetzenden Straftaten nachzuweisen, für eine Anklageerhebung reichte es jedoch nur bei zwei von ihnen. In der Nacht zum 9. November 2013 sollen diese das jüdische Mahnmal in Bad Berleburg (SI) geschändet haben, indem sie daran mit einem Fleischerhaken eine sogenannte „Wildschweindecke“, also Rückenfell mit Kopf, befestigten. Dem Kadaver wurde eine zerrissene Israel-Fahne ins Maul gestopft. Daneben wurde ein Transparent mit der Aufschrift „Die ewige Lüge lebt weiter“ befestigt. Ähnliche Transparente wurden auch an mehreren weiteren Orten – u.a. auf dem jüdischen Friedhof in Siegen und an Brücken – im Kreis Siegen-Wittgenstein und im angrenzenden Lahn-Dill-Kreis angebracht.

Zäher Prozessverlauf

Beide Angeklagte hatten sich tatkräftige Unterstützung aus der Szene besorgt, als Strafverteidiger verpflichtete  Maik H. Dirk Waldschmidt, Robin Klaus S. nimmt die Dienste von Björn Clemens in Anspruch. S. wird vorgeworfen, die „Wildschweindecke“ besorgt zu haben und sich sich auch mit der Schändung des jüdischen Mahnmals gebrüstet zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei ihm zudem ein Schlagring gefunden, dessen Besitz er bereits eingeräumt hat. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Clemens, ehemaliger Partei-Vize der „Die Republikaner“ und seit 2012 auch im „AB Mittelrhein“-Strafverfahren als Verteidiger tätig, stellte gleich zu Beginn des zweiten Prozesstages einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit gegen Amtsrichter Matthias Gampe, da dieser sich in der Presse über eine aktive Neonazi-Szene in Hessen und im Kreis Siegen-Wittgenstein ausgelassen  habe. Gampe räumte in einer Stellungnahme ein, sich „unglücklich“ geäußert zu haben, woraufhin Clemens ihm Einsicht attestierte und seinen Antrag zurückzog. Bedingt durch zahlreiche Anträge der beiden Strafverteidiger verlief der Prozess bisher zäh und wurde von vielen Pausen unterbrochen. Insbesondere Clemens lässt es sich nicht nehmen, nach fast jeder Zeugenvernehmung eine Erklärung mit seiner Einschätzung abzugeben. Die von ihm veranstaltete Posse hat auch Fans aus Marburg angelockt, so wurde der dritte Prozesstag von drei Mitgliedern der „Marburger Burschenschaft Rheinfranken“ begleitet, deren „Alter Herr“ Clemens ist.

Urteil am 19. Dezember?

Fortgesetzt wird der Prozess am morgigen 19. Dezember, an diesem Tag soll auch ein Urteil gegen Robin Klaus S. gesprochen werden. Der bereits mehrfach – u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen – verurteilte Maik H. wurde bereits nach dem letzten Verhandlungstag aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Ob es jedoch tatsächlich am 19. Dezember zu einer Urteilsverkündung kommt, hängt nicht zuletzt davon ab, ob es weitere Anträge von Clemens geben wird – bzw. welche.  Bis dahin wird auch vom nordrhein-westfälischen Innenministerium entschieden sein, ob der eingesetzte V-Mann öffentlich vor Gericht aussagen muss. Clemens hatte zuvor eine öffentliche Vernehmung beantragt.

Update 1 vom 20. Dezember 2014:

„Das Schöffengericht am Amtsgericht Dillenburg hat Robin S. am Freitagnachmittag wegen Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu 16 Monaten Haft verurteilt. Zudem muss der 25-jährige Siegener 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.“ (Zur Quelle)

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