ST: Prozessauftakt gegen Brandstifter von Hopsten

Posted on 15. November 2012 von


IBBENBÜREN/HOPSTEN (KREIS STEINFURT) – Vor dem Amtsgericht Ibbenbüren müssen sich ab kommenden Montag sechs junge Männer im Alter zwischen 16 und 22 Jahren verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, am 13. April 2012 einen Molotow-Cocktail auf ein bewohntes Haus geworfen zu haben, in dem mehrheitlich aus Serbien und Albanien stammende Familien leben. Auf dem Balkon einer Wohnung entzündete der Brandsatz eine Matratze. Da ein Bewohner das Feuer schnell entdeckte, wurde niemand verletzt.

Den mutmaßlichen Tätern kam die Polizei auf die Spur, weil diese sich am Tatort aufhielten. Sie haben die Tat gestanden. Der Brandsatz sei gemeinschaftlich gebaut worden, vier der sechs Männer sollen dann zum Wohnhaus gezogen sein. Als Werfer des Brandsatzes beschuldigt die Staatsanwaltschaft einen 20-Jährigen. Alle Angeklagten müssen sich nun wegen versuchter schwerer Brandstiftung verantworten.

Kein „fremdenfeindliches“ Motiv?

Die Staatsanwaltschaft Münster erklärte in einer ersten Mitteilung zum Hintergrund der Tat: „Die Motivlage ist nach dem jetzigen Stand nicht in erster Linie von Ausländerfeindlichkeit geprägt, sondern zumindest auch von persönlichen Reibereien.“ Später hieß es, ein „fremdenfeindlicher“ Hintergrund sei unwahrscheinlich. Die sechs Tatverdächtigen seien bislang nicht „einschlägig aufgefallen“ und gehörten nicht zur rechten Szene. Die Tat sei aus Langeweile und aufgrund eines persönlichen Streites mit den Geschädigten begangen worden.

„Ausländer haben in Hopsten nichts zu suchen“

Dieser Deutungsweise entgegen stehen Aussagen der Angeklagten im Polizeiverhör. Dort sollen Sätze wie „Ausländer haben in einem kleinen Dorf wie Hopsten nichts zu suchen“ gefallen sein, wie die „Borkener Zeitung“ berichtete.  AntifaschistInnen haben bereits mehrfach öffentlich gefordert, ein mögliches rassistisches Tatmotiv nicht vorschnell auszuschließen. Rassistische TäterInnen müssten nicht zwangsläufig organisierte Neonazis sein. Wer in der Nacht einen Molotow-Cocktail auf ein bewohntes Haus werfe, nehme den Tod der BewohnerInnen zumindest billigend in Kauf. Die Ausführung der Tat wecke Erinnerungen an die rassistischen Brandanschläge in den 1990er Jahren. Antifaschistische Gruppen wollen am Samstag in Ibbenbüren mit einer Kundgebung auf rassistische Gewalt hinweisen.

Rechtsmotivierte Gewalt?

Der Brandanschlag von Hopsten wird auch in der aktuellen Aufstellung der Landesregierung zu rechtsmotivierter Gewalt im ersten Halbjahr 2012 in NRW aufgeführt. Die Staatsanwaltschaft hingegen hält an ihrer entpolitisierten Deutung der Tat fest. Nun wird der Fall vor dem Amtsgericht Ibbenbüren verhandelt. Entgegen den bisherigen Aussagen des Gerichts ist die Verhandlung öffentlich. Somit ist zumindest eine unabhängige Beobachtung des Prozesses möglich.

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