W: Bewährungsstrafe für Wuppertaler Neonazi

Posted on 12. Juli 2012 von


Wuppertal – Mit einer 14-monatigen Haftstrafe auf Grundlage des Jugendstrafrechts endete am gestrigen 11. Juli ein Prozess vor dem Amtsgericht Wuppertal gegen einen 19-jährigen Wuppertaler Neonazi. Angeklagt war Tim S., der den „Nationalen Sozialisten Wuppertal“ zugerechnet wird, wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung, einmal in Tateinheit mit versuchter schwerer Körperverletzung. Die Haftstrafe wurde drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommen diverse Auflagen.

Verletzungen durch Schläge mit einer Flasche

Am späten Abend des 19. April – NRW rechtsaußen und WZ berichteten – traf der bereits mehrfach in Zusammenhang mit Gewaltdelikten in Erscheinung getretene und als äußerst aggressiv bekannte S. in der Nähe der Wohnung seiner Verlobten, einer stadtbekannten Wuppertaler Neonazi-Aktivistin, auf mehrere Personen, die er der „linken Szene“ zuordnete. Nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung fügte er einem Mann mit einer Flasche eine Platzwunde am Kopf zu. Eine weitere Platzwunde resultierte aus einem durch den Schlag verursachten Sturz gegen eine Hauswand. Im Anschluss schlug S. einer weiteren Person aus der Gruppe eine Flasche auf den Kopf. Der Mann trug eine Verletzung in Augennähe davon, es bestand zeitweise die Gefahr des Verlustes des Augenlichts. Kurze Zeit später wurde S. festgenommen, er blieb bis zum Prozess in Untersuchungshaft .

Distanzierung von der Neonazi-Szene

S. gestand vor Gericht die ihm vorgeworfenen Straftaten großteils ein und zeigte sich zu einer Distanzierung von der neonazistischen Szene bereit. Auch seine Verlobte distanzierte sich in ihrer Aussage von der Neonazi-Szene. Allerdings hatte sie noch am 2. Juni in Hamburg an einem bundesweiten neonazistischen Aufmarsch teilgenommen..

Das Urteil

Da sich S. großteils geständig gezeigt habe, sein Lebensumfeld geordnet und während der U-Haft ein Umdenkprozess in Gang gekommen sei, ging das Gericht von einer positiven Prognose aus. Die 14-monatige Haftstrafe wurde daher drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommen Sozialstunden, ein Anti-Aggressionstraining und die Auflage, sich zukünftig von Veranstaltungen der neonazistischen Szene und deren Treffpunkten fernzuhalten.

Posted in: Allgemeines