BI: Extrem rechte Verlegerin Margarete Walendy verurteilt

Posted on 9. April 2014 von


BIELEFELD – Am 27. März 2014 endete vor dem Bielefelder Landgericht der Berufungsprozess wegen Volksverhetzung gegen die Verlegerin Margarete Walendy mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro.

Berufungsprozess nach Freispruch vor dem Amtsgericht

Die 82-jährige war im Dezember 2012 angeklagt worden, als Verlegerin der Zeitschrift „Historische Tatsachen“ den Holocaust leugnende Texte verbreitet zu haben. Der damalige Prozess vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen zog sich bis zum 11. Juni 2013 und endete mit einem Freispruch. (nrwrex berichtete) In der Urteilsbegründung argumentierte die Amtsrichterin, dass für den Tatbestand der Verbreitung volksverhetzender Texte mindestens drei Personen die Zeitschrift erhalten müssten, in diesem Fall jedoch nur eine Person nachweislich das Machwerk erhalten habe – nämlich diejenige, die dann auch Anzeige erstattet hatte. Dass die Zeitschrift „Historische Tatsachen“, die 1974 von Udo Walendy gegründet wurde, nicht über knapp 40 Jahre bestehen würde, wenn sie keine LeserInnen hätte, fand keine Berücksichtigung. Die Staatsanwaltschaft ging daraufhin in Berufung und verwies darauf, dass bei Hausdurchsuchungen am 6. Juli 2011 in den Vlothoer und der Mönchengladbacher Wohnungen des Ehepaars Walendy insgesamt 92 Exemplare der „Historischen Tatsachen“ Nr. 101 sichergestellt worden seien. Darüber hinaus seien weitere 40 Exemplare mit volksverhetzendem Inhalt der in gesamte Bundesrepublik vertriebenen Zeitschrift im Jahre 2011 sichergestellt worden

Holocaustleugnung

Nach Ansicht des Landgerichts wurde in der Ausgabe 101 in dem Artikel „Did Six Million Really Die? The Truth At Last“ eines britischen Autors mit dem Pseudonym „Richard Harwood“, der Massenmord an den Jüdinnen und Juden in den NS- Vernichtungslagern Belzec und Treblinka verharmlost. Der Artikel war aber nicht unbedingt eine Ausnahme. Die „Historischen Tatsachen“ publizieren regelmäßig geschichtsrevisionistische Thesen und bestreiten die deutsche Kriegsschuld. Udo Walendy, der nicht nur Gründer der Zeitschrift und des sie herausgebenden „Verlags für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung“ war, wurde bereits 1997 wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt. Damals war er der Landesvorsitzende der nordrhein-westfälischen NPD. Nach dem Urteil übernahm seine Frau Margarete die Leitung des Verlags.

Unterstützung aus der Szene

Dass die Walendys weiterhin in die extreme Rechte eingebunden sind, zeigte sich auch bei dem aktuellen Prozess. So befand sich unter den BesucherInnen unter anderem die ebenfalls aus Vlotho kommende Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel. Die Verteidigung Walendys übernahm der Rechtsanwalt Wolfram Nahrath, der bis zu ihrem Verbot 1994 Vorsitzender der neonazistischen „Wiking Jugend“ war.

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