KÖLN/OBERBERGISCHER KREIS – Wie bereits gestern kurz berichtet, verkündete das Landgericht Köln am Montag die Urteile im Prozess gegen sieben Neonazis aus Radevormwald, denen die Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung „Freundeskreis Rade“ vorgeworfen wurde.
Das Gericht verhängte sechs Haftstrafen zwischen neun Monaten und zweieinhalb Jahren, die mit einer Ausnahme zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurden. Nur Jonas Ronsdorf, der Rädelsführer der Gruppe, wird eine Gefängnisstrafe antreten müssen. Der ehemalige „pro NRW“-Ratsherr Tobias Ronsdorf kam mit einer Geldstrafe davon. Das Verfahren gegen einen minderjährigen Angeklagten wurde eingestellt. Der fünf Monate dauernde Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, da die Angeklagten in der Mehrzahl Heranwachsende waren. Noch sind die Urteile nicht rechtskräftig.
Kriminelle Vereinigung bestätigt
Damit ist zum ersten Mal eine nordrhein-westfälische Neonazi-Kameradschaft in einem §129-Verfahren als kriminelle Vereinigung bewertet worden. Im Prozess wurden zudem eine Reihe weiterer Straftaten verhandelt. Der „Freundeskreis Rade“ existierte als organisatorischer Zusammenschluss von Februar 2011 bis April 2012. Aktivitäten der Neonazis, die sie zuvor unter dem Label einer „Bergischen Jugend“ durchgeführten, wurden nicht einbezogen. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Köln unter Vorsitz von Richterin Sybille Grassmann führte in ihrer Urteilsbegründung auf, dass die juristischen Merkmale einer kriminellen Vereinigung gegeben seien. Die Neonazis hätten sich zu einer Organisation zusammengeschlossen und sich gemeinsame Regeln gegeben. Die Mitglieder hätten sich diesen Regeln zum Zwecke der Verübung von Straftaten unterworfen. Konkret wurden als Merkmale der Organisation genannt, dass sich die Gruppe einen „sinnstiftenden Namen“ gab, regelmäßige, teilweise konspirativ durchgeführte Treffen abhielt sowie im Internet und im öffentlichen Raum Öffentlichkeitsarbeit betrieb. Auch seien gezielt weitere Mitglieder angeworben und „Aussteiger“ eingeschüchtert worden. Der „Freundeskreis Rade“ hatte nach Erkenntnissen des Gerichts enge Kontakte zu Neonazis in Aachen und Wuppertal.
Feiern unterm Hakenkreuz
Ideologisch sei die Kameradschaft durch eine nationalsozialistische Ausrichtung aufgefallen. So wurden Feiern oftmals unter Hakenkreuzfahnen durchgeführt, bei einzelnen Angeklagten seien Aufkleber mit Aufdrucken wie „Juden sind unser Unglück“ und Hakenkreuzen gefunden wurden. Das Gericht bescheinigte der Neonazi-Gruppe eine „offene Rechtsfeindschaft“ und „Intoleranz“. Es habe in den Taten eine „eindeutige Zielsetzung“ gegen die Feindbildgruppen Andersdenkende, Linke und Menschen mit Migrationshintergrund gegeben. Diese Personengruppen habe man vertreiben wollen, was nicht nur die zahlreichen verhandelten gewalttätigen Übergriffe belegten, sondern auch die „gezielten Einschüchterungen“ gegen couragierte BürgerInnen aus Radevormwald, die auf steckbriefähnlichen Plakaten oder im Internet bedroht wurden. Für die Administration der Internetseiten des „Freundeskreises“ war der Angeklagte Daniel K.. zuständig, der ebenso wie der Angeklagte Marius D. bis zu den Polizeiaktionen im April 2012 für „pro NRW“ als sachkundiger Bürger in einem Ausschuss des Stadtrats von Radevormwald saß.
Eskalation der Gewalt
Besonders deutlich wurde in der Urteilsverkündung, wie brutal die Radevormwalder Neonazi-Szene gegen Linke und Menschen mit Migrationshintergrund vorging. Innerhalb eines Jahres fanden zwölf gewalttätige Übergriffe und Schlägereien mit Beteiligung der Angeklagten statt. Es begann im Februar mit einem Angriff auf einen Kioskbesitzer und dessen Sohn im Vorort Dahlhausen, der auch nach Ansicht des Gerichts einen „fremdenfeindlichen Hintergrund“ hatte. Den fünf beschuldigten Angeklagten war eine Tatbeteiligung aber nicht nachzuweisen, wie auch in anderen Fällen hatten sich die Täter vermummt. Es folgten Angriffe auf eine Gruppe Jugendlicher mit Migrationshintergrund am 16. April 2011 in Wuppertal-Beyenburg, eine Attacke auf drei vermeintliche Linke am 20. April 2011 in Radevormwald-Dahlerau und ein brutaler Angriff auf einen Jugendlichen am Rande einer 1.-Mai-Feier in Radevormwald. Sechs bis acht Neonazis prügelten ihr Opfer ins Krankenhaus, wo Brüche im Gesicht behandelt werden mussten. Während der Tat ertönten Rufe wie „Deutschland den Deutschen“, „Türken raus“ und „Sieg Heil“. Traf sich die Neonazi-Gruppe zeitweise in einer Garage sowie in einer stillgelegten Fabrik in den Radevormwalder Wupperorten, so fand im Juni 2011 eine Feier in einem stillgelegten Eisenbahntunnel mitten im Wald statt. Sich nähernde Zeugen wurden von den Neonazis mit Steinen beworfen. Am 2. Juli 2011 beleidigten zwei der Angeklagten eine Person an einer Bushaltestelle als „Schlitzauge“. „Wir sind hier nicht im Fidschiland“, so Jonas Ronsdorf damals: „Ich bin hier der King in Rade“. Es folgte ein Gerangel. Da auch diese Situation nicht geklärt werden konnte, wurde niemand für die Tat belangt.
Die Liste der Gewalttaten ließe sich fortsetzen. Die Täter traten meist in der Gruppe auf, waren vermummt und bewaffnet. Durch rassistische Äußerungen und „Sieg Heil“-Rufe stellten sie ihre Taten in einen politischen Zusammenhang.
Da sich nicht alle ZeugInnen gut erinnern konnten oder wollten, konnte die Tatbeteiligung der Angeklagten in vielen Fällen nicht bewiesen werden. So blieb auch der Angriff mit Reizgas auf einen Polizisten im Januar 2014 ungesühnt. Hier konnte nur bewiesen werden, dass Daniel K. einer von zwei Sprayern war, die ein „Freundeskreis Rade“-Graffiti sprühten. Wer den Polizisten mit Reizgas verletzte, blieb unklar, da der zweite Sprayer nicht identifiziert werden konnte. So musste der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung fallengelassen werden. Daniel K. wurde nur wegen Sachbeschädigung verurteilt.
„Keiner der Angeklagten war ein Mitläufer“
„Keiner der Angeklagten war ein Mitläufer“, stellte Richterin Grassmann fest. Auch habe sich niemand von der Neonazi-Szene distanziert. Allerdings sei nur Jonas Ronsdorf als Rädelsführer zu bezeichnen. Dieser wurde wegen Volksverhetzung und einer gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ zu einer Jugendhaftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ihm bescheinigte das Gericht eine „hasserfüllte Einstellung“. Strafverschärfend wirkten sich seine einschlägigen Vorstrafen aus.
Daniel K. wurde wegen Sachbeschädigung und einer gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ zu einer Jugendhaftstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Marius D. wurde wegen Nötigung und zwei Körperverletzungen in Tateinheit mit „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ zu einer Jugendhaftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Jack S. wurde wegen Nötigung, Körperverletzung und versuchter Körperverletzung in Tateinheit mit „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ zu einer Jugendhaftstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Sascha H. wurde wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ zu einer Jugendhaftstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Daniel Ku. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ zu einer Haftstrafe nach Erwachsenenstrafrecht von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Auch diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Tobias Ronsdorf, ehemaliger Fraktionsvorsitzender von „pro NRW“ in Radevormwald, wurde von den Vorwürfen der Mitgliedschaft bzw. Unterstützung der kriminellen Vereinigung freigesprochen. Er erhielt für eine begangene Körperverletzung und eine versuchte Körperverletzung als einziger eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro.
Posted on 29. Januar 2014 von redax1