DUISBURG/ESSEN – Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ist die „Bürgerbewegung pro NRW“ mit ihrer Klage gegen das Verbot ihrer Kundgebungen am morgigen 9. November in Duisburg gescheitert. Das Gericht bestätigte das von der Duisburger Polizeipräsidentin erlassene Verbot. „Pro NRW“ will nun die nächst höhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht in Münster, einschalten. Notfalls gehe man bis vor das Bundesverfassungsgericht, heißt es bei „Pro NRW“. Die Partei will in Duisburg gegen zugezogene Sinti und Roma sowie gegen eine geplante Unterkunft für Asylsuchende demonstrieren. Es ist davon auszugehen, dass das OVG Münster noch heute abend oder morgen früh ein Entscheidung fällt. (Zum Bericht von „Der Westen“)
Auch eine Kundgebung der NPD am 9. November in Essen-Borbeck ist mittlerweile vorerst verboten. Die Essener Polizeipräsidentin Stephania Fischer-Weinsziehr hat eine Verbotsverfügung ausgesprochen. Die NPD hat Rechtsmittel gegen das Verbot eingelegt. (Zum Bericht von „Der Westen“)
Posted on 8. November 2013 von rpre2