KÖLN – Bereits am Freitag verurteilte das Amtsgericht Köln den Neonazi Jan F. wegen schwerer gemeinschaftlicher Körperverletzung zu einer auf Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von acht Monaten sowie zu 80 Sozialstunden. Er und zwei Begleiter hatten am 28. Oktober 2012 zwei junge Erwachsene am Rheinufer mit Schlägen und Tritten angegriffen. Einer der Angegriffenen wurde dabei mit einer Glasflasche verletzt. Wer mit der Flasche zuschlug, konnte vor Gericht nicht geklärt werden.
„Ihm fehlt jeglicher Überblick“
F. war geständig, den Flaschenhieb aber bestritt er. Auch machte er keine Aussagen zu seinen Mittätern. Nach Angaben der Verteidigung war er am Tatabend erheblich alkoholisiert. Zudem leide er unter einer attestierten psychischen Störung. Auf die Frage der Richterin, in welcher politischen Szene sich der Angeklagte bewege, erwiderte die Verteidigerin: „Ihm fehlt jeglicher Überblick.“ Ein Blick ins Publikum genügte, um festzustellen, dass F. Teil der Neonazi-Szene ist. Drei „Kameraden“, teilweise in szenetypischer Kleidung, unterstützten den Angeklagten durch ihre Anwesenheit. Unter ihnen befand sich auch der Kölner Paul Breuer, der bis zum Verbot der „Kameradschaft Walter Spangenberg“ ein führendes Mitglied dieser Gruppe war. F. ist regelmäßiger Teilnehmer an Aufmärschen der Neonazi-Szene. Im Umfeld seines Wohnorts im Kölner Stadtteil Zollstock häufen sich rassistische Schmierereien. Mit Aufklebern und Plakaten wird dort auch für Neonazi-Märsche geworben.
Positive Prognose
Das Gericht bescheinigte dem bereits vorbestraften F. eine günstige Sozialprognose, weil er mit Hilfe einer gesetzlichen Betreuerin auf Jobsuche gehe. Auch sein Geständnis wirkte sich strafmildernd aus.
Posted on 22. Mai 2013 von redax1