KÖLN – Überraschend stellte das Amtsgericht Köln am Freitag ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Pulheimer Neonazi Arne T. gegen eine Geldauflage in Höhe von 1.500 Euro ein. Die Verteidigung hatte am zweiten Prozesstag neue Entlastungszeugen sowie einen 20-jährigen Pulheimer präsentiert, der sich selbst der Gewalttat bezichtigte. Der Angeklagte Arne T. sei demnach nicht der Täter. Das Gericht sah sich nicht in der Lage, den Sachverhalt abschließend zu klären.
Faustschlag aus „Notwehr“?
Am 1. Mai 2012 fand in einer Scheune in Esch die jährliche „Tanz in den Mai“-Veranstaltung statt. Der dörfliche Stadtteil ist Wohnort und Agitationsgebiet von Neonazis, die den „Autonomen Nationalisten Pulheim“ (ANP) angehören. Auch der Angeklagte Arne T. sowie der Entlastungszeuge Moritz S. werden dieser Gruppierung zugerechnet und bewegen sich seit Jahren in der Neonazi-Szene. In der Tatnacht kam es gegen 2.30 Uhr zu einem Streit zwischen Moritz S. und Jugendlichen aus dem Stadtteil. Unvermittelt trat der Angeklagte dazu und streckte ohne Vorwarnung einen der Jugendlichen mit einem Faustschlag nieder. T., der angab, für einen „Sicherheitsdienst“ zu arbeiten, gestand diese Tat zu Prozessbeginn. Er versuchte sie mit einem Verweis auf „Notwehr“ zu rechtfertigen. Er habe Angst gehabt, dass sein Freund angegriffen werden könnte. Die Stimmung sei aggressiv gewesen, man habe S. sogar geschubst. Dies allerdings konnte niemand bezeugen. Es soll lediglich ein Wortgefecht gegeben haben. Auch der fast zwei Meter große, kräftig gebaute und wegen Körperverletzungsdelikten vorbestrafte Moritz S. behauptete, er habe Angst vor einem Angriff gehabt.
Was geschah auf dem Feld?
Kurze Zeit nach dem ersten Schlag fuhr ein Streifenwagen vor, woraufhin T. zu Fuß in Richtung eines nahegelegen Feldes flüchtete. Auch einige Escher Jugendliche nahmen die Verfolgung auf. Was sich auf dem Feld abspielte, darüber wurden widersprüchliche Aussagen gemacht. Sicher ist, dass einer der Verfolger durch einen Schlag eine Kopfverletzung erlitt, die mit acht Stichen genäht werden musste. Der Angriff verursachte auch erhebliche psychische Folgen. Nach der Tat sei er nur noch selten ausgegangen, habe die Lust am Feiern verloren, so der Kölner. Er zog sich über Monate zurück und meldete sich bei seinem örtlichen Fußballverein ab. Der Betroffene gab an, vor dem Schlag den Ausspruch „Die Scheiß Ausländer kriegen wir auch noch“ gehört zu haben. Für ihn hat die Tat eine rassistische Dimension. „Ich bin hier geboren und fühle mich als Deutscher, auch wenn ich nicht deutsch aussehe“, sagte er.
Zeugenaussagen belasten Arne T.
Der Betroffene identifizierte Arne T. als Angreifer. Auch die Aussagen zweier Zeugen belasteten den Pulheimer. Zwar konnten diese in der Dunkelheit das Gesicht des Angreifers nicht erkennen, beschrieben aber dessen kräftige Statur sowie die kurzen blonden Haare. Eine Beschreibung, die auf T. passt. Zudem soll der Angreifer laut ihren Aussagen ein rotes T-Shirt getragen haben. Arne T. trug in der Tatnacht nachweislich ein rotes T-Shirt der Marke „Thor Steinar“. Er soll der einzige mit einem solchen Shirt gewesen sein. Vor Gericht stritt er vehement eine Tatbeteiligung ab. Er sei zwar auf das Feld gelaufen, habe sich von dort aber wieder entfernt. Später verhaftete ihn die Polizei in einer Wohnsiedlung.
Überraschende Wendung vor dem Ende
Kurz bevor der Prozess mit den Abschlussplädoyers zu Ende ging, nahm er durch Beweisanträge des Verteidigers Jochen Lober eine überraschende Wendung. Nach viereinhalb Stunden Verhandlung gab T. zu Protokoll, ihm sei vom Hörensagen bekannt, dass Daniel H. der Täter sei. Die Verhandlung wurde vertagt, um H. vorzuladen. Hatten Arne T. und Moritz S. am ersten Prozesstag ausgesagt, nicht in einer Gruppe, sondern lediglich mit einem weiteren Freund auf der Feier gewesen zu sein, präsentierte die Verteidigung am zweiten Verhandlungstage neben dem angeblichen Täter Daniel H. noch zwei weitere EntlastungszeugInnen, darunter auch die Schwester von S., die ihre Version der Geschichte auftischten. Diese besagt, dass H. auf dem Feld einem Angriff ausgesetzt gewesen sei, weswegen er „reflexartig“ mit einem Kölsch-Glas zugeschlagen habe. Als die Polizei kam, sei er weggelaufen. An dem besagten Abend trug er eine schwarze Jacke und ein gelbes T-Shirt. Auch behaupteten die neuen Zeugen auf einmal, es seien Sprüche wie „Nazis aufs Maul“ gefallen.
Während die Staatsanwaltschaft auf einen Schuldspruch plädierte, stellte der Richter das Verfahren gegen Geldauflage ein. Dabei drängen sich dem kritischen Beobachter erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussagen der Entlastungszeugen auf. Doch warum belastete sich Daniel H. selbst? Wollte er so den Angeklagten, der in Kürze Vater wird, vor einer Haftstrafe bewahren? Ob sich nun Daniel H. für die Tat verantworten muss, ist noch nicht bekannt.
„Mob wütender Kanaken“
Auch die neonazistische Regionalstruktur „Aktionsgruppe Rheinland“, der die „Autonomen Nationalisten Pulheim“ als einzige noch innerhalb dieser Struktur aktive Gruppe angehören, berichtete am Wochenende über den Prozess. Der beschuldigte „nationale Aktivist“ habe „mit einem Faustschlag […] einen verletzten und wehrlosen Kameraden vor einem Mob wütender Kanaken und sonstigem Gesindel schützen“ wollen, alles andere Behauptete sei eine „klägliche Lügengeschichte“. Und drohend an das namentlich genannte Opfer gerichtet: „Irgendwann wirst auch du mal mit demselben Maß gemessen werden!“
Posted on 6. Mai 2013 von redax1