MÜNSTER/AACHEN/STOLBERG – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat gestern erwartungsgemäß das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen bestätigt, nach dem die für heute und morgen geplanten Neonazi-Aufmärsche in Stolberg verboten bleiben. Als letzte Instanz bleibt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zum Beitrag von Michael Klarmann auf der Homepage des „Lokalen Aktionsplans Aachen“ geht’s hier.
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Update 1: Laut Aachener Zeitung hat das Bundesverfassungsgericht heute Nachmittag eine Beschwerde des Aachener „Die Rechte“-Kreisvorsitzenden Andre Plum aus formalen Gründen nicht zugelassen, die beiden Aufmärsche bleiben damit verboten.
Posted on 5. April 2013 von redax1