D: Bewaffnete Neonazis in NRW

Posted on 9. Oktober 2012 von


DÜSSELDORF – In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsfraktion der „Piratenpartei“ äußert sich das Ministerium für Inneres und Kommunales detailliert zur Bewaffnung von Neonazis. Demnach verfügen in NRW 99 Personen, die die Landesregierung dem „rechtsextremen Spektrum“ zurechnet, über einen Waffenschein bzw. eine Waffenerlaubniskarte. Sie dürfen legal Schusswaffen besitzen. Zurzeit prüfen die zuständigen Behörden, ob sie ihnen diese Erlaubnis entziehen können, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage.

Die Landesregierung machte auch Angaben zum Einsatz von Schusswaffen bei Straftaten von extrem rechten TäterInnen. Zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 30. Juni 2012 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik für NRW vier politisch rechtsmotivierte Straftaten auf, bei denen Schusswaffen eingesetzt worden sind. Zwei  Körperverletzungsdelikte fanden in diesem Jahr statt. Im ersten Halbjahr 2012 sind zudem weitere acht Straftaten, bei denen Schusswaffen eingesetzt wurden, von Tatverdächtigen verübt worden, die bereits mit politisch rechtsmotivierten Straftaten in Erscheinung getreten sind. Diese acht Straftaten werden allerdings zur Allgemeinkriminalität gezählt.

147 Waffen sichergestellt

Bei den Razzien im Zuge der Verbote der Neonazi-Gruppen „Nationaler Widerstand Dortmund“ (NWDO), „Kameradschaft Hamm“ und „Kameradschaft Aachener Land“ (KAL) stellte die Polizei insgesamt 147 Waffen sicher. Die Antwort der Landesregierung listet diese nach Zugehörigkeit zu den Gruppen sowie ihrer waffenrechtlichen Bewertung auf. Die Mehrzahl der aufgefundenen Waffen ist demnach erlaubnisfrei. Hierzu zählen neben Luftdruck- auch zahlreich aufgefundene Gas- und Signalpistolen.

Mehr erlaubnispflichtige Schusswaffen

Wie aus der Antwort der Landesregierung hervorgeht, fand die Polizei bei den Hausdurchsuchungen neun erlaubnispflichtige Schusswaffen. Allerdings lag nur für drei Schusswaffen – darunter ein großkalibriger Revolver –  ein Waffenschein vor, dessen Inhaber der NPD-Kreisvorsitzende Hans-Jochen Voß aus Unna ist. Laut Verbotsverfügung wird er dem NWDO zugerechnet. Bei Mitgliedern der KAL fanden die ErmittlerInnen zwei Pistolen, zwei erlaubnispflichtige Luftdruckwaffen sowie einen Gewehrlauf. Eine weitere Pistole wurde bei einem Mitglied des NWDO gefunden. Gegen die BesitzerInnen dieser Schusswaffen sowie weiterer verbotener Gegenstände (Springmesser, Schlagringe, Totschläger) wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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