DO: Update zum Verbot des „Nationalen Antikriegstages“

Posted on 30. August 2012 von


DORTMUND/MÜNSTER – Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute das Demonstrationsverbot des Polizeipräsidiums Dortmund für die am 31. August und 1. September in Dortmund geplanten neonazistischen Aktionen in Dortmund bestätigt. Damit schloss es sich der gestrigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen an.

Personalwechsel?

Letztendlich geht es um die Frage, ob es sich bei den geplanten Aktionen zwingend um Veranstaltungen des seit Donnerstag verbotenen „Nationalen Widerstand Dortmund“ handelt. Da die Veranstaltung von Dennis Giemsch, dem „Kameradschaftsführer“ des NW Dortmund, angemeldet wurde, ist dieser Nachweis bisher relativ einfach zu führen, auch wenn von Seiten der Neonazis darauf bestanden wird, dass Giemsch die Veranstaltungen als Privatperson angemeldet hat. Doch die neonazistische Szene ist in der Lage, auch kurzfristig alle für die Veranstaltungen wichtigen Funktionen mit Personen neu zu besetzen, die nicht den verbotenen Organisationen angehören: vom Anmelder- und Versammlungsleiterkreis über den „Ordnerdienst“ bis hin zur Veranstaltungstechnik. Und natürlich auch den Kreis der RednerInnen. Sollte das Bundesverfassungsgericht einen solchen – bisher aber offenbar nicht erfolgten – Personalwechsel als ausreichend akzeptieren, dürfte die Situation schon komplizierter aussehen.

Mögliche Bruchstellen

Zurecht deutlich umstrittener dürfte nämlich eine Verbotsbegründung sein, die sich darauf stützt, dass „vom Verbot der genannten Vereinigung erfasste Mitglieder des Vereins“ zum „Kreis der zu erwartenden Versammlungsteilnehmer zu zählen“ seien, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen argumentiert. Das zeigte sich auch praktisch an der gerade eben beendeten 40-köpfigen neonazistischen Kundgebung in Dortmund, an der diverse Personen teilnahmen, denen Verbotsverfügungen zugestellt worden waren. Die von einem sächsischen Neonazi angemeldete Aktion wurde von der derzeitig nach neuen Verbotsrekorden strebenden Dortmunder Polizei offenbar ohne Probleme genehmigt.

Schlüssiger erscheint die Hervorhebung der Tatsache, dass der „Nationale Antikriegstag“ seit 2005 jährlich aus dem Kreis des nunmehr verbotenen NW Dortmund organisiert und durchgeführt wird, also nicht von der Gruppierung abkoppelbar ist und deshalb stets als Aktion des NW Dortmund wahrgenommen wird, solange er in Dortmund veranstaltet wird. Das Dortmunder Polizeipräsidium geht noch einen Schritt weiter: „Die Durchführung des ‚Antikriegstages‘ würde […] den organisatorischen Zusammenhalt einer verbotenen Vereinigung aufrechterhalten, zumindest aber unterstützen.“ Und sei deshalb zu unterbinden.

Und nun?

Unter  dem Strich stehen die Chancen, dass die Aktionen rund um den „Nationalen Antikriegstag“ verboten bleiben, zwar besser als in den Vorjahren, entschieden ist die Angelegenheit aber noch nicht. Wie in den Vorjahren muss auch 2012 damit gerechnet werden, dass das Bundesverfassungsgericht das Verbot kassieren wird und vom vermeintlich „neuen“ Veranstalter lediglich Auflagen zu erfüllen sind.

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