DORTMUND – Sowohl der „Nationale Antikriegstag“-Aufmarsch am 1. September als auch die neonazistische Vorabenddemo am 31. August wurden heute von der Dortmunder Polizei verboten. Das Verbot des „Nationalen Widerstandes Dortmund“ habe die „Sachlage verändert“ und böte „jetzt zwingend die Voraussetzungen für ein Verbot der Versammlungen“, so Polizeipräsident Norbert Wesseler. Die Durchführung des „Antikriegstages“ würde „den organisatorischen Zusammenhalt“ des seit letzten Donnerstag verbotenen „Nationalen Widerstands Dortmund“ „aufrechterhalten, zumindest aber unterstützen“.
Der NW Dortmund habe nach dem Vereinsgesetz „kein Recht mehr, Versammlungen zu veranstalten und daran teilzunehmen“, heißt es in der heutigen Presseerklärung der Dortmunder Polizei. Zu verhindern sei, „dass eine verbotene Vereinigung nach wie vor für sich und ihre verbotenen Ziele in der Öffentlichkeit werben kann“. Deshalb habe man bereits seit Donnerstag mehrere neonazistische Demonstrationen in Dortmund, die aus dem Kreis des NW Dortmund anberaumt worden waren, unterbunden.
Neonazis sind optimistisch
Die neonazistische Szene zeigt sich hingegen optimistisch: „Ich gehe davon aus, daß die Veranstaltung stattfinden wird. Das zwischenzeitlich erfolgte Vereinsverbot stellt meiner Auffassung nach keine Rechtsgrundlage für ein Versammlungsverbot dar, weil der verbotene Verein nicht Anmelder oder Veranstalter ist“, so Christian Worch, der sich immer mal wieder gerne als (Ersatz)Anmelder zur Verfügung stellt und sein Anliegen bis zum Bundesverfassungsgericht verfolgt.
Posted on 27. August 2012 von redax1