MÜNSTER/GELSENKIRCHEN – Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Beschwerde einer „pro NRW“-Vertreterin gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen zurückgewiesen. Die Frau hatte – nunmehr für die extrem rechte „Bürgerbewegung“ – weiterhin dem Gelsenkirchener Ratsausschuss für Sport und Gesundheit angehören wollen, obwohl sie gegenüber der BBG-Fraktion, für die sie früher aktiv war, auf den Sitz verzichtet hatte. Das WAZ-Internetportal „derwesten.de“ berichtet über die Münsteraner Entscheidung:
http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/ovg-weist-beschwerde-zurueck-id6499512.html
- Ein früherer Bericht zum Thema: https://nrwrex.wordpress.com/2012/02/25/ge-doch-kein-zweites-ausschussmitglied-fur-%e2%80%9epro-nrw/
Posted on 26. März 2012 von redax1