HERFORD/MINDEN – 210 Euro muss „pro NRW“ zahlen, weil Mitglieder der selbst ernannten „Bürgerbewegung“ vor der Landtagswahl im vorigen Jahr Plakate in Herforder Straßen aufgehängt hatten, in denen das Plakatieren gar nicht erlaubt ist.
Die Stadt Herford sammelte die Plakate am Bahnhof und in der Goebenstraße wieder ein und schickte „pro NRW“ eine Gebührenrechnung über 420 Euro, umgerechnet rund 25 Euro je städtisch abgehängtem Plakat. Dagegen war die extrem rechte „Bürgerbewegung“ vor Gericht gezogen.
Vor der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden folgten heute die Stadtverwaltung sowie „pro NRW“-Schatzmeisterin Judith Wolter als Rechtsvertreterin ihrer Partei nach einer 45-minütigen Verhandlung einem Vergleichsvorschlag von Richter Bernhard Gieselmann. Die Gebührenrechnung wurde auf die Hälfte reduziert. Ihre jeweiligen Anwaltskosten müssen beide Parteien selbst tragen; die Gerichtskosten werden geteilt. (red.)
September 8th, 2011 → 15:52
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