Lesetipp: Strafverfahren gegen „Kameradschaft Hamm“? (ergänzt)

Posted on 28. Juli 2011 von


HAMM – Die Staatsanwaltschaft Dortmund prüft nach Angaben des Lokalsenders „Lippe Welle Hamm“, ob sie gegen die neonazistische „Kameradschaft Hamm“ ein Strafverfahren wegen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener einleitet. In einem Text vom Montag hieß es in Anspielung auf die zu diesem Zeitpunkt genannte Zahl von Todesopfern auf der Internetseite der Neonazis: „So richtig kampferprobt können die norwegischen Sozis allerdings nicht gewesen sein, ansonsten wären sie wohl kaum mit einem Endergebnis von 86:0 vom Platz gegangen.“ Zur Meldung der „Lippe Welle Hamm“:

http://www.lippewelle.de/news/lokalnachrichten/details.html?nid=6579

Ergänzung: Kein Ermittlungsverfahren

Wie die „Lippe Welle Hamm“ am Donnerstagabend meldete, wird die Staatsanwaltschaft Dortmund kein Ermittlungsverfahren einleiten. Die Verfasser von der „Kameradschaft Hamm“ äußerten sich auf ihrer Homepage zwar in geschmackloser Weise über die Mordopfer. Eine verfolgbare Straftat könne darin aber nicht gefunden werden. Eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener könne nach deutschem Strafrecht nur auf Antrag der engsten Angehörigen verfolgt werden, zitiert der Sender die Staatsanwaltschaft. Zur Meldung der „Lippe Welle Hamm“:

http://www.lippewelle.de/news/lokalnachrichten/details.html?nid=6591

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