Siegen/Arnsberg – Der NPD-Kreisvorsitzende Stefan Flug ist vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg mit dem Versuch gescheitert, eine höhere Zuwendung für seine Arbeit als Kreistagsmitglied zu erstreiten. Das Gericht wies Flugs Klage mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil ab.
Der Kreistag hatte im Oktober 2009 entschieden, dass Flug – neben der Aufwandsentschädigung, die jedem Kreistagsmitglied zusteht – einen Zuschuss für seine Kreistagsarbeit in Höhe von jährlich 1725 Euro erhält, monatlich 143,75 Euro. Das war dem NPD-Kreischef zu wenig. Er machte geltend, dass er monatlich 620 Euro benötige: 420 Euro für Büroraum und Möbel*, 50 Euro für eine Telefon- und Internet-Flatrate, 30 Euro fürs Handy, 80 Euro für Büroverbrauchsmaterial und 40 Euro für Portokosten.
Bei der 12. Kammer des Arnsberger Verwaltungsgerichts hatte der NPD-Kreisvorsitzende keinen Erfolg. Ermessensfehler seien bei der Festlegung der Zuwendung von 1725 Euro nicht ersichtlich, entschied die Kammer. Flug werde in seinen Rechten als Kreistagsmitglied nicht verletzt. Das Gericht betonte, dass sich aus der Kreisordnung, in der der Zuschuss geregelt ist, kein Anspruch auf eine „Vollkostenerstattung“ ableiten lässt. Der Kreistag dürfe sich „ohne weiteres dazu entschließen, lediglich einen Teil der Aufwendungen zu erstatten“.
Insbesondere sind die Kreise der Entscheidung des Gerichts zufolge nicht dazu verpflichtet, bei einzelnen Kreistagsmitgliedern einen Büroraum samt Ausstattung zu finanzieren. Ein solches Büro sei zur angemessenen Vorbereitung auf die Kreistags- und Ausschusssitzungen nicht erforderlich. Es sei dem einzelnen Kreistagsmitglied „regelmäßig möglich und auch ohne weiteres zumutbar, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden Vorgänge zu Hause zu bearbeiten“ und Dokumente „dort hinreichend sicher aufzubewahren, wie dies in der Praxis etliche kommunale Mandatsträger tun“.
Auch an anderen Stellen von Flugs Kostenaufstellung meldet die Kammer Zweifel an. „So erschließt sich nicht im Ansatz, inwiefern zur Vorbereitung der Kreistags- und Ausschusssitzungen des Klägers monatliche Portokosten i.H.v. 40 Euro anfallen sollen und weiteres Büromaterial im Wert von 80 Euro monatlich verbraucht werden soll“, heißt es im Urteil des Verwaltungsgerichts. Auch der Ansatz von 50 Euro monatlich für eine Telefon- und Internetflatrate, die schon deutlich günstiger zu haben sei, nennt das Gericht „nicht nachvollziehbar, so dass die vom Beklagten gewährte Zuwendung umso weniger zu beanstanden ist“. (ts)
* Flug hatte tatsächlich ein Büro angemietet. In mindestens einem Fall diente es als Veranstaltungsort eines Neonazitreffens: https://nrwrex.wordpress.com/2010/11/12/si-npd-flug-bald-wieder-auf-burosuche/
Dezember 1st, 2010 → 00:38
[…] https://nrwrex.wordpress.com/2010/11/27/si-schlappe-vor-gericht-npd-flug-wollte-mehr-geld-vom-kreis/ Hinterlasse einen Kommentar LikeSei der Erste dem dieser Beitrag gefällt. TrackBack URI […]