Köln/Berlin – Den Eindruck, dass er nach der angekündigten Wahl von Patrik Brinkmann zum neuen Vorsitzenden von „pro Deutschland“ dort nicht mehr viel zu melden haben wird, versucht der Noch-Vorsitzende Manfred Rouhs zu zerstreuen.
Gegenüber dem neurechten Internet-Magazin „Blaue Narzisse“ betonte Rouhs, der Vorschlag, Brinkmann beim nächsten Parteitag an die Spitze der „Bürgerbewegung“ zu wählen, während er selbst das Amt des Generalsekretärs übernehme, stamme von ihm. Außerdem unterstrich er die Bedeutung seiner künftigen Funktion: „Die Satzung wurde bereits im Januar 2005 mit einer entsprechend starken Stellung des Generalsekretärs im Parteiapparat von mir selbst derart verfaßt, daß ich mit ihren Instrumenten gut zurechtkomme.“
Bisher hatte „pro Deutschland“ keinen Generalsekretär – womöglich weil andernfalls Rouhs die Macht in der „Bürgerbewegung“ mit jemand anderem hätte teilen müssen. Denn tatsächlich reichen die Befugnisse des „Generals“ sehr weit.
Er führt laut Satzung im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden die Geschäfte der „Bürgerbewegung“; er koordiniert die gesamte Arbeit aller Parteigliederungen; er bestellt im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand den Bundesgeschäftsführer; er kann an allen Sitzungen aller Parteigliederungen teilnehmen und muss dort jederzeit gehört werden; er koordiniert alle Publikationen und hat Administrator-Zugang zu allen Internetseiten der „Bürgerbewegung“. Soweit sind seine Befugnisse in § 20 der Satzung geregelt. An anderen Stellen der Satzung ergeben sich weitere Rechte und Aufgaben des Generalsekretärs: Die Gründung der Kreis- und Landesverbände erfolgt durch ihn; Landes- und Kreisgeschäftsführer können nur im Einvernehmen mit ihm ernannt werden; er kann eingreifen, wenn Kreisverbände ihre satzungsgemäßen Aufgaben nicht nachkommen; er kann in dringenden Fällen zusammen mit einem weiteren Mitglied des Bundesvorstandes das sofortige Ruhen der Rechte von Mitgliedern anordnen.
Kurzum: Ohne Rouhs wird auch in einer von Patrik Brinkmann geführten „Bürgerbewegung pro Deutschland“ nichts laufen. Jedenfalls, wenn es nach der Satzung geht und nicht nach dem Portemonnaie. (ts)
Posted on 28. Mai 2010 von redax1